Für Hund und Hundehaltende besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.
Hundehaltende sind vollumfänglich haftbar für durch sie und ihren Hund verursachte Schäden.
seinmithund.ch Eva Zaugg übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche im Training während des Unterrichtes / des Coachings, der Online-Beratungen und Schäden und/oder Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Ist ein Hund läufig, krank oder zeigt er Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. Aggressionen gegen Mensch oder Tier, ist der Hundehaltende verpflichtet, seinmithund.ch Eva Zaugg schriftlich zu informieren. Hat der Hund Menschen und/oder Tiere verletzt, ist der Hundehaltende verpflichtet, seinmithund.ch Eva Zaugg vollumfänglich schriftlich zu orientieren, inklusive allfälliger behördlicher Auflagen.
An der Kursen teilnehmende Hunde müssten korrekt gechipt und bei der Amicus (Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz) registriert sein.
Trainingserfolge können maximal bedingt garantiert werden: Sie hängen von der eigenen Reflektionsfähigkeit, aktiven Mitarbeit und der aktiven, regelmässigen Umsetzung der Empfehlungen durch die Hundehaltenden ab.
Die Entrichtung deiner Wertschätzung erfolgt bar (gegen Quittung).
seinmithund.ch Eva Zaugg ist berechtigt, Termine jederzeit zu annullieren oder zu verschieben.
Die Absage von Terminen durch den Hundehaltenden, erheben keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Nach Absprache mit dem Hundehaltenden kann seinmithund.ch Eva Zaugg im physischen Training laufend Foto- und Videodokumentationen erstellen. Die entsprechenden Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website und im Schriftverkehr, z.B. E-Mail, gehören ausschliesslich Eva Zaugg oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Im Besonderen strikte untersagt ist das Weitergeben, Veröffentlichen der schriftlichen Unterlagen, Trainingsanweisungen, Film- und Fotomaterial an Dritte. Für die Reproduktion jeglicher Art, Form und Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträgerin im Voraus einzuholen.
Durch die Hundehaltenden im Rahmen der Online-Beratung erstellte zweckorientierte Foto- und Videodokumentation verbleiben die Rechte bei den Hundehaltenden. Für das Einholen allfälliger Zweitbeurteilung erteilen die Hundehaltenden seinmithund.ch Eva Zaugg explizit das Recht zur Weitergabe an ausgesuchte Experten. Die Behandlung der Daten bleibt auch bei einer allfälligen Weitergabe an Dritte vertraulich.
Die schweizerische Tierschutzverordnung TSchV Art. 78 schreibt Hundeausbildenden vor, der zuständigen kantonalen Stelle Meldung zu erstatten, wenn ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat oder übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.
Das kantonale Hundegesetz des Kantons Bern erlässt weiterführende Vorgaben und Massnahmen.
Den achtsamen, verantwortungsvollen und fairen Umgang mit Hunden, Mitmenschen und Natur -unserem Lebensraum - ist die Basis unseres Tuns.
Gewalttätige Handlungen gegenüber Hunden werden mit Ausschluss aus den Kursen -ohne Rückerstattung des Kursgeldes- beantwortet.
Die Meldung an Behörden bleibt jederzeit vorbehalten.
Gerichtsstand ist Biel/Bienne BE, Schweiz
Ausgabe September 2025, Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten