Das kantonale Hundesetz ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Was alles zu diesem Gesetz gehört, erläutert der Kantonstierarzt Reto Wyss im Tierratgeber Canal3 vom
4.1.2013.
Die Ausführungsbestimmungen zum neuen Hundegesetz können Sie hier downloaden auf der Webseite des kantonalen Veterinärdienstes.
Im Gegensatz zum Kanton Bern kennt der Kanton Solothurn unter anderem eine Bewilligungspflicht für gewissen Hunderassen / -typen: Webseite des Veterinärdienstes Kanton Solothurn
Der Kanton orientiert die künftigen HundehalterInnen umfassend auf seiner Webseite.
Das Portal des Bundesamts für Veterinärwesen BVET bietet umfangreiche Informationen für Hundehaltende.
Stolpersteine und Gefahren beim Welpenkauf, hier können Sie sich schlau machen: http://lookout4dogs.ch