Seit 1.3.2013 ist das Ortspolizeireglement der Stadt Biel in Kraft.
Unter anderem gilt auf dem gesamten Stadtgebiet die Leinenpflicht:
Art. 17 - Umgang mit Hunden
1 Hunde sind im öffentlichen Raum grundsätzlich an der Leine zu führen. Der Gemeinderat regelt die Ausnahmen in einer Verordnung.
2 Die den Hund führende Person hat dafür zu sorgen, dass ihr Hund die öffentliche Infrastruktur und privates Eigentum nicht verunreinigt oder beschädigt.
3 Ist ein Hund gefährlich oder aggressiv, kann die Stadt im Rahmen der Tierschutzgesetzgebung geeignete Sofortmassnahmen anordnen. Die zuständige, kantonale Fachstelle ist unverzüglich zu informieren.
4 Die Stadt Biel erhebt eine Hundetaxe. Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten.
Die Verordnung über die Hundehaltung und Hundetaxe bestimmt die weiterführende Pflichten der Hundehaltende auf dem Stadtgebiet Biel/Bienne.
Das kantonale Hundesetz ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Was alles zu diesem Gesetz gehört, erläutert der Kantonstierarzt Reto Wyss im Tierratgeber Canal3 vom
4.1.2013.
Die Ausführungsbestimmungen zum neuen Hundegesetz können Sie hier downloaden auf der Webseite des kantonalen Veterinärdienstes.
Im Gegensatz zum Kanton Bern kennt der Kanton Solothurn unter anderem eine Bewilligungspflicht für gewissen Hunderassen / -typen: Webseite des Veterinärdienstes Kanton Solothurn
Der Kanton orientiert die künftigen HundehalterInnen umfassend auf seiner Webseite.
Das Portal des Bundesamts für Veterinärwesen BVET bietet umfangreiche Informationen für Hundehaltende.
Stolpersteine und Gefahren beim Welpenkauf, hier können Sie sich schlau machen: http://lookout4dogs.ch